
Wie groß dürfen Teile zum Beschichten sein?
In unserem Ratgeber möchten wir auf diese scheinbar einfache Frage näher eingehen und den ein oder anderen Knackpunkt aufdecken. Im ersten Moment scheint es, dass die Antwort einfach ist, so ist es jedoch nicht.
Technische Eckdaten
Beim Entwurf einer Anlagenplanung zur Pulverbeschichtung wird natürlich auf festgelegt, welche Bauteilgrößen beschichtet werden sollen. Neben der Außenmaße des Bauteils wird zusätzlich noch das Gewicht berücksichtigt. So wird die Vorbehandlungsanlage, der Haftwassertrockner, möglich Strahlprozesse, die Pulverkabine und der Pulvertrockner auf die Dimensionen ausgelegt. Zusätzlich wird die Hängebahn und Förderkette mit entsprechenden Radien des Kettenverlaufs auf diese Eckdaten ausgelegt und ermittelt. Dies wird meist mit geringen Toleranzen bestimmt, diese sollten jedoch nicht zu weit ausgereizt werden, da es sonst zu Bauteil- und Anlagendefekten führen kann. Dies kann sehr hohe Kosten mit sich bringen und Anlagenstillstände verursachen. Bauteile, die in Öfen herunterfallen, sind gefährlich für nachfolgende Bauteile, die ebenfalls kolludieren können. Das Bergen der Bauteile in erhitzen Öfen ist meist nur schwer möglich und ein Abkühlen des Ofens ist erforderlich.
Das große aber
Die Größe eines Bauteils ist für den Pulverbeschichtungsbetrieb meist eher zweitrangig. Deutlich wichtiger ist die Frage, wie können wir das Bauteil aufhängen und welche Maße hat das Bauteil im hängendem Zustand am Kettenförderer und sind die Dimensionen dann so, dass es ohne Bedenken durch die Anlagentechnik passt. Beim Aufhängen des Bauteils muss der Beschichter darauf achten, dass es nicht schöpfend ist um die Medien der Vorbehandlung nicht zu kontaminieren, jedoch trotzdem an allen Stellen vorbehandelt werden kann. Im Bereich der Beschichtung muss die Beschichtung technisch noch möglich sein und alle Bereiche erreichbar sein. Hierzu müssen die entsprechenden Aufhängelöcher vorhanden sein, die dies möglich machen.
Fazit
Grundlegend muss das Bauteil in die Anlagentechnik des Beschichtungsbetriebs passen und das Bauteilgewicht darf nicht das zulässige Gewicht des Förderers und der Traverse übersteigen. Das Bauteilgewicht in Fällen in denen es augenscheinlich sehr knapp ist, müssen die Aufhängemöglichkeiten geprüft werden. Das Bauteil muss im hängendem Zustand mit den dann vorhandenen Dimensionen problemlos durch die Anlagentechnik passen.
Unsere Leistung & Kontakt
Wir hoffen, dass wir Ihnen den Prozess der Pulverbeschichtung mit diesen Worten etwas näherbringen konnten. Weitere Informationen zu unseren Leistungen erhalten Sie hier: https://www.spi-weil.de/pulverbeschichtung/
Sollten Sie Fragen oder Anregungen haben, kommen Sie gerne auf uns zu. Weiter zu Kontakt: https://www.spi-weil.de/service/

